Kinderschutzregeln des Our Network e.V.
Alle Vereine unter dem Dach des Our Network e.V. sind Vereine, deren vorrangiges Ziel die Schaffung von Bedingungen ist, welche die ungestörte Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Projektteilnehmer_innen/Mitgliedern gewährleisten. Jeder Mensch ist gleich wichtig und hat die gleichen Rechte – unabhängig von seiner ethnischen Herkunft, seinem Geschlecht, seiner Behinderung, seiner Religion und Weltanschauung, seinem Alter und/ oder seiner sexueller Identität. Rassismus, Diskriminierung und Gewalt jedweder Art als auch Waffen und Drogen werden nicht toleriert und geduldet.
Allgemeine Verhaltensregeln innerhalb der Vereinsaktivitäten, sowie bei oder außerhalb von Vereinsveranstaltungen
Grundsatz für die allgemeinen Verhaltensregeln ist der respektvolle achtsame Umgang miteinander. Dazu zählt auch außerhalb von Vereinsveranstaltungen der Umgang mit sozialen Medien und Netzwerken.
- Bloßstellungen und Mißachtungsbekundungen bis hin zu Verleumdungen in Internetforen und Chats sind zu vermeiden
- Fotografieren in Badezimmern und Schlafräumen ist zu unterlassen.
- Inverkehrbringen, teilen oder uploaden von Mediendateien ist nur nach Genehmigung durch die Projektleitung erlaubt. Dazu zählen auch anzügliche, missverständliche oder unpassende Fotos von Projektteilnehmer_innen außerhalb der Vereinsaktivitäten
- schlechtreden oder hänseln von anderen Teilnehmer_innen ist zu unterlassen.
- Das Tragen von unangemessener oder freizügiger Kleidung ist zu unterlassen
- Projektverantwortliche werden nur über vereinbarte Kommunikationswege Informationen verteilen.
Vereinsveranstaltungen / Vereinsfahrten
- Auf Veranstaltungen des Vereins sind nach Möglichkeit zwei erwachsene Verantworliche anwesend.
- Jungen und Mädchen werden auf Vereinsfahrten möglichst getrennt untergebracht.
- Auf die Schlaf und Ruhezeiten wird auf Vereinsfahrten durch die Verantwortlichen geachtet.
- Eltern und Kinder werden vor Fahrtantritt über die Unterbringungsmöglichkeiten und Verhaltensregeln informiert
Konsum von Drogen und Alkohol
- Der Konsum von jeglichen Drogen, illegalen Substanzen und Material ist während der Aktivitäten des Vereins grundsätzlich untersagt.
- Alkoholische Getränke bleiben ausschließlich Erwachsenen vorbehalten.
- Der Missbrauch von Alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
Zuwiderhandlungen sind den Teammitarbeiter/Innen zu melden. Alkoholisierte bzw. berauschte Kinder und Heranwachsende sind den Teammitarbeiter/ Innen zu melden.
Aktivitäten des Vereins
- Die Projekte werden möglichst zu zweit durchgeführt.
- Aufgaben und Hilfestellungen werden vorher erklärt.
Kinderschutzregeln für Erwachsene, Projektleriter_innen und andere Verantwortliche
Wir sind für das sexuelle Selbstbestimmungsrecht: Alle Handlungen mit sexualbezogenem Charakter sind verboten. Jede dieser Handlungen wird als sexuelle Handlung verstanden und führt ggf. zur strafrechtlichen Verantwortung und /oder anderen Konsequenzen. Über versehentliche Berührungen im Brust-, Po- und Genitalbereich der Kinder und Jugendlichen sind die Mitarbeiter/Innen des Teams zu informieren.
- „Nein“ heißt „Nein“
Wir akzeptieren, wenn ein Kind
eine Berührung ablehnt
eine Situation als unangenehm empfindet
eine Hilfestellung ablehnt
Wichtig ist: Wir akzeptieren ohne Rückfragen, ohne Bloßstellung, ohne Ironie, wir üben keinen weiteren Druck aus.
- Personen, die nach §§ 74 ff. StGb (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) verurteilt wurden, oder gegen die wegen dieser Straftatbestände ermittelt wird, werden nicht eingestellt.
- Alle, die in verantwortlichen Positionen mitarbeiten möchten, müssen ein Original des erweiterten Führungszeugnisses vorlegen.
- Kontakte: Bestehende und entstehende Privatkontakte zu den Kindern und Heranwachsenden, welche die Projekte besuchen oder Kontakte mit Eltern sind dem Ansprechpartner/Innen transparent zu machen. Das gleiche gilt für Aktionen, die über die benannte Mitarbeit / Tätigkeit hinausgehen.
- Verschwiegenheitspflicht: Personenbezogene Informationen und Daten dürfen nicht an Außenstehende weitergegeben werden.
- Konflikte werden in einer gewaltfreien Kommunikation und auf Augenhöhe
gelöst. Gewalt und deren Androhung sind unerwünscht. - Personen, die zeitweilig in den Projekten mitarbeiten, erhalten nach Vereinbarung mit dem Mitarbeiterteam, einen Überblick in alle Bereiche und arbeiten unter Anleitung ihres / Ihrer Ansprechpartner_in (Mentores) mit.
- Die / Der (Honorarkraft, MAE-Kraft, technische Hilfskraft, Praktikant_innen, Ehrenamtler_innen, Nutzer_innen, Bufti) mit zeitweiliger Mitarbeit ist verpflichtet, sowohl den Kontakt zum Team aufrechtzuerhalten, als auch an den Teamsitzungen mit durch das Team festgelegter Regelmäßigkeit teilzunehmen.
Kinderschutzregeln für Kinder und Jugendliche
Diese 7 Regeln erlernen alle Kinder und Jugendlichen während der regelmäßigen Teilnahme an den Vereinsaktivitäten:
Was ist wichtig für mich
- Mein Körper gehört mir
- Es gibt gute, schlechte und komische Berührungen
- Mein Gefühl ist richtig
- Ich darf NEIN sagen
- Es gibt gute und schlechte Geheimnisse
- Ich darf mir Hilfe holen
- Ich bin nicht schuld an dem, was mir passiert
Ausserdem werden sie geschult, Diskriminierung zu erkennen, zu benennen und sich dagegen zu wehren.